G-BA entscheidet: Genexpressionstest (k)eine Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2019 seinen ersten Beschluss zum Einsatz sog. Biomarker-Tests gefasst. Diese, auch als Genexpressionsanalyse bekannte diagnostische Methode, sollen betroffenen Brustkrebspatientinnen Aufschluss darüber geben, ob eine Chemotherapie zum individuellen Behandlungserfolg beitragen kann oder ob darauf verzichtet werden kann. Nach fast sechsjähriger Beratung gelangt ein Verfahren nun in die Versorgung der GKV. Tatsächlich steht den Versicherten mit der jetzt getroffenen Entscheidung nur ein Teil der in Deutschland eingesetzten Verfahren zur Verfügung. Die Kosten anderer klinisch validierten Tests können demnach weiterhin nicht im Rahmen der „Regelversorgung“ durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Der im Jahr 2017 abgeschlossene Selektivvertrag zwischen der CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH, dem Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. und der BKK·VBU schließt genau diese Versorgungslücke. Er bietet eine der wenigen Möglichkeiten für Betroffene, einen herstellerneutralen Genexpressionstest in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Ein wesentliches Merkmal dieses Vertrags  ist der integrative Charakter des Versorgungsablaufs, bei dem behandelnde Ärztinnen und Ärzte aus Praxen und Brustkrebszentren gemeinsam mit den beauftragten pathologischen Instituten zusammenarbeiten.

Die Teilnahme an diesem Versorgungsangebot ist für Patienten der teilnehmenden Krankenkassen freiwillig. Der Vertrag ist zudem für Krankenkassen und Leistungserbringer gleichermaßen bundesweit geöffnet. Aktuell sind dem Vertrag bereits 40 Krankenkassen und fast 80 Mediziner aus unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen beigetreten. [bb]

 

Pressemitteilungen zu diesem Thema:

DIN EN ISO 9001:2015

Am 29.05.2019 war es wieder soweit. Die CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH hat nach intensiver Vorbereitung und erfolgreichem Re-Zertifizierungsaudit Anfang Mai das Zertifikat für ihr wirksames und normkonformes Qualitätsmanagementsystem erhalten. Die ZERTPUNKT GmbH führte hierzu das Audit gemeinsam mit der Geschäftsführung, dem Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) und den Beteiligten der auditierten Fachbereiche der CONVEMA auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2015 durch. Mit dem neuen Zertifikat sichert die CONVEMA für die nächsten drei Jahre einen hohen Prozessstandard, der eine grundlegende Voraussetzung für effiziente und vor allem kundenorientierte Dienstleistungen im Gesundheitswesen schafft.

Bei dem diesjährigen Re-Zertifizierungsaudit handelte es sich um das erste dieser Art, nachdem die CONVEMA in den Jahren 2015-2016 ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut hat und im Juni 2016 erstmalig zertifizieren ließ. Das zentrale Ziel dieses Managementsystems ist es, Anforderungen aller Kunden mit Prozesskompetenz, Innovationskraft und einer ausgeprägten Servicementalität zu begegnen. Zu diesem Zweck stellt CONVEMA Produkte und Dienstleistungen bereit, die flexibel und bedarfsgerecht auf die Ansprüche der Kunden angepasst werden können. Darüber hinaus ist es der CONVEMA ein wichtiges Anliegen, ihre Prozesse, Mitarbeiter, Produkte und Dienstleistungen ständig weiterzuentwickeln.

Somit dreht sich das Qualitätsrad im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung stets weiter und wird nach Aussage des QMB ( „Nach dem Audit ist vor dem Audit…“) auch in Zukunft nicht an Fahrt verlieren. [bb]

 

Qualitätsmanagement der CONVEMA