Alle News, die die CONVEMA betreffen.

Die Konsortialpartner von SCAVIS sind online zum Auftakttreffen zusammengekommen

Das Innovationsfonds-geförderte Projekt Stepped Care Ansatz zur Versorgung Internetbezogener Störungen (SCAVIS) ist im April 2020 erfolgreich und mit viel konstruktiver Aufbruchstimmung gestartet. Bei SCAVIS, das über das BGM in Unternehmen angeboten wird, geht es darum, Menschen für ein ausgewogenes Internetverhalten zu sensibilisieren sowie niedrigschwellige Hilfen und Therapiemöglichkeiten für diejenigen anzubieten, die in ihrem Alltag einen übermäßigen Internetkonsum pflegen. Gerade in der derzeitigen von COVID-19 und den damit verbundenen Einschränkungen geprägten Phase gewinnt die Arbeit im Home Office an Relevanz, was auch bestehende internetbezogene Störungen verschärfen kann. Aus diesem Grund kommt dem Projekt SCAVIS insbesondere unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine hohe Bedeutung zu. Weitere Details dazu hat der BKK Dachverband in seiner Pressemitteilung vom 15.05.2020 veröffentlicht:

[as/kb]

Vertragsöffnung: selektivvertragliche Versorgung bei tumorbedingten Anämien

Update, 11.03.2020:
Nur drei Monate nach Vertragsöffnung sind zum 1. März 2020 weitere Krankenkassen dem selektivvertraglichen Versorgungsangebot zur verbesserten Behandlung bei Tumoranämie beigetreten. Ab sofort haben auch Versicherte der KKH und HEK Anspruch auf diese besondere Versorgung. Die Einschreibeunterlagen wurden vor diesem Hintergrund aktualisiert und können wie gewohnt über CONnect, der elektronischen Abrechnungslösung der CONVEMA, heruntergeladen werden.


Die Anämie, auch als Blutarmut bekannt, ist eine häufige Begleiterkrankung bei Krebspatienten. Demnach leiden ca. 75% aller Betroffenen während der Tumortherapie zusätzlich an dieser Krankheit. Eine langsam entstehende tumorbedingte Anämie wird jedoch aufgrund von Anpassungseffekten beim Patienten häufig erst spät diagnostiziert. Eine nicht entdeckte und unbehandelte Anämie kann in der Folge den primären Heilungsprozess der Krebserkrankung erheblich beinträchtigen und zu weiteren chronischen Krankheitszuständen führen.

Der Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zwischen der DAK-Gesundheit und dem Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO) widmet sich bereits seit Juni 2018 dieser speziellen Versorgungssituation. Intention des Vertrages ist es, durch frühzeitige und umfassende Diagnostik tumorbedingte Anämien zu erkennen, um so rechtzeitig medizinische Maßnahmen zu ergreifen und eine optimale Behandlungsstrategie zu entwickeln. Das primäre Ziel besteht insbesondere darin, spätere Bluttransfusionen und die damit einhergehenden Risiken zu vermeiden.

Ab dem 1. Januar 2020 ist dieser zuvor exklusive Versorgungsvertrag für ausgewählte Krankenkassen geöffnet. Folglich können künftig nicht nur DAK-Versicherte, sondern auch Versicherte anderer gesetzlicher  Krankenkassen – nach erfolgtem Vertragsbeitritt – Leistungen des Vertrages freiwillig in Anspruch nehmen. Über Näheres zum Vertragsbeitritt informieren die DAK-Gesundheit sowie der BNHO auf Anfrage.

CONVEMA übernimmt im Rahmen dieses besonderen Versorgungsangebots wichtige Aufgaben als Managementgesellschaft. So sorgen wir unter anderem dafür, dass Ärztinnen und Ärzte* bundesweit am Vertrag eingebunden werden und deren elektronische Abrechnung gegenüber den beigetretenen Kostenträgern zuverlässig erfolgt. Aktuell besteht der Teilnehmerkreis dieses Versorgungsangebots aus über 100 fachärztlichen Spezialisten, die Leistungen des Vertrages anhand eines definierten Behandlungspfades erbringen. Interessierte Praxen und Versorgungseinrichtungen können alle Teilnahmeunterlagen mit wenigen Klicks bei CONVEMA anfordern. [bb]

 

Weitere Informationen und Teilnahmeunterlagen

 

*Teilnahmeberechtigt sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Facharztbezeichnung – weitere Informationen hierzu auf Anfrage

Techniker Krankenkasse schließt Selektivvertrag über Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs

Update, 19.03.2020:

Ab dem 1. April 2020 haben nun auch Versicherte der HEK Anspruch auf die Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs. Durch den Beitritt der HEK am gemeinsamen Vertrag zwischen der TK, dem BDP und der CONVEMA GmbH gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen und Konditionen wie bei der besonderen Versorgung von TK-Patienten. Die Abrechnungsunterlagen sind demnach identisch, eine Anpassung der Einschreibeunterlagen wird momentan geprüft. Einen kompletten Überblick  aller bereits teilnehmenden Krankenkassen erhalten Sie über die nachstehende Teilnehmerliste.

Teilnehmende Krankenkassen


Ab sofort haben Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) Leistungsanspruch auf sogenannte Genexpressionstests. Die molekularpathologische Untersuchungsmethode kommt bei Brustkrebspatienten zum Einsatz, um die Notwendigkeit einer ergänzenden Chemotherapie während der Behandlungsphase besser zu beurteilen. In vielen Fällen kann mithilfe dieser Tests auf eine Chemotherapie verzichtet werden und somit auch auf die negativen Begleiterscheinungen dieser Behandlungsform. Grundlage hierfür ist ein neugeschlossener Versorgungsvertrag zwischen der TK, dem Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. und der CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH.

Ergänzend zu dem bereits seit 2017 bestehenden Versorgungsangebot erweitert CONVEMA mit dem neuen Vertrag auch das Angebot gegenüber den Brustzentren und pathologischen Instituten, welche bundesweit teilnehmen können und so die Versorgung in interdisziplinärer Zusammenarbeit sicherstellen. Für Leistungen, die nach dem integrativen Versorgungspfad erbracht werden, sind extrabudgetäre Vergütungen vorgesehen. Die Teilnahmeunterlagen können von interessierten Versorgungseinrichtungen unverbindlich bei CONVEMA angefordert werden.

Mit diesem Selektivvertrag verbessert sich die Versorgungssituation Betroffener erheblich. Darüber hinaus schließt sich für die Versicherten der beteiligten Krankenkassen eine große Lücke in der aktuellen (Regel-)Versorgung der GKV. [bb]

 

Informationen und Teilnahmeunterlagen zum Versorgungsangebot

 

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Techniker Krankenkasse - Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs

Techniker Krankenkasse - Pressemitteilung

Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. - Pressemitteilung

Förderzusage für Innovationsfonds-Projekt zu Internetsucht erteilt

Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat für das Projekt Stepped Care Ansatz zur Versorgung Internetbezogener Störungen (SCAVIS) eine Förderzusage erteilt! CONVEMA hatte sich im März dieses Jahres als Konsortialführer zusammen mit 10 Krankenkassen, dem BKK Dachverband, 4 Universitäten sowie einer Hochschule um eine Innovationsfonds-Förderung beworben und im Rahmen der aktuellen Förderwelle eine Zusage erhalten. Projektstart ist der 1. April 2020. Die Projektlaufzeit beträgt 42 Monate.

SCAVIS widmet sich ausgehend vom betrieblichen Kontext der Prävention und Therapie der Internetsucht, die – insbesondere in jüngeren Altersgruppen – zunehmend ein gesamtgesellschaftliches  Problem darstellt. Für die Gruppe der Personen mit internetbezogenen Störungen (Internetsucht und Vorformen) soll ein umfassendes Versorgungssystem nach einem Stepped Care-Ansatz bereitstehen, das adäquate Hilfen für das ganze Spektrum der Störungen in allen Schweregraden bietet.

Mit Stepped Care Ansatz zur Versorgung Internetbezogener Störungen (SCAVIS) und Sporttherapie bei Depression (STEP.De) ist CONVEMA damit bereits an zwei Projekten beteiligt, die sich erfolgreich um eine Förderung durch den Innovationsfonds beworben haben. Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Konsortialpartnern neue Wege zu beschreiten und nachhaltige Vorsorge- und Therapiekonzepte im Bereich der Internetsucht zu schaffen. [as]

BARMER: App auf Rezept

Mit der Online-Sehschule von Caterna bietet die BARMER Krankenkasse bereits seit einiger Zeit ein innovatives und digitales Versorgungsangebot an. Die „App auf Rezept“ ermöglicht internetbasiertes Sehtraining zur gezielten Behandlung von Kindern mit einer funktionellen Sehschwäche (Amblyopie). Die Online-Sehschule kann ergänzend zur Standardtherapie (Okklusion) von teilnehmenden Augenärzten verordnet werden und innerhalb kürzerer Zeit zu besseren Ergebnissen führen.

Am 1. Oktober 2019 startet hierzu ein neuer Selektivvertrag zwischen der BARMER und der Caterna Vision GmbH. Dieser stellt das bisherige Versorgungsangebot langfristig sicher, sodass Versicherte und ihre Kinder die Online-Sehschule auch in Zukunft wie gewohnt in Anspruch nehmen können. Neu ist, dass nun die CONVEMA als Managementgesellschaft mit verschiedenen Aufgaben beauftragt wurde. Dazu zählen neben dem Teilnehmermanagement und der selektivvertraglichen Abrechnung insbesondere die Einbindung und Betreuung von Augenärztinnen und Augenärzten in ganz Deutschland. Damit auch alle Augenarztpraxen weiterhin die Online-Sehschule einsetzen können, bedarf es deshalb einer erneuten Registrierung bei der CONVEMA.

Caterna und CONVEMA führen somit ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort und vergrößern ihr selektivvertragliches Angebot.  Mit dem neuen Vertrag verbessern sie aber vor allem die Versorgungssituation für Kinder mit Amblyopie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Interessierte Augenarztpraxen, die mit der Online-Sehschule eine zusätzliche Therapieoption nutzen möchten, können ab sofort alle Teilnahmeunterlagen mit wenigen Klicks bei CONVEMA anfordern. [bb]

Informationen und Teilnahmeunterlagen zur Online-Sehschule

 

Weiterführende Informationen:

BARMER Informationsseite

caterna Informationsseite

G-BA entscheidet: Genexpressionstest (k)eine Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2019 seinen ersten Beschluss zum Einsatz sog. Biomarker-Tests gefasst. Diese, auch als Genexpressionsanalyse bekannte diagnostische Methode, sollen betroffenen Brustkrebspatientinnen Aufschluss darüber geben, ob eine Chemotherapie zum individuellen Behandlungserfolg beitragen kann oder ob darauf verzichtet werden kann. Nach fast sechsjähriger Beratung gelangt ein Verfahren nun in die Versorgung der GKV. Tatsächlich steht den Versicherten mit der jetzt getroffenen Entscheidung nur ein Teil der in Deutschland eingesetzten Verfahren zur Verfügung. Die Kosten anderer klinisch validierten Tests können demnach weiterhin nicht im Rahmen der „Regelversorgung“ durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Der im Jahr 2017 abgeschlossene Selektivvertrag zwischen der CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH, dem Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. und der BKK·VBU schließt genau diese Versorgungslücke. Er bietet eine der wenigen Möglichkeiten für Betroffene, einen herstellerneutralen Genexpressionstest in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Ein wesentliches Merkmal dieses Vertrags  ist der integrative Charakter des Versorgungsablaufs, bei dem behandelnde Ärztinnen und Ärzte aus Praxen und Brustkrebszentren gemeinsam mit den beauftragten pathologischen Instituten zusammenarbeiten.

Die Teilnahme an diesem Versorgungsangebot ist für Patienten der teilnehmenden Krankenkassen freiwillig. Der Vertrag ist zudem für Krankenkassen und Leistungserbringer gleichermaßen bundesweit geöffnet. Aktuell sind dem Vertrag bereits 40 Krankenkassen und fast 80 Mediziner aus unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen beigetreten. [bb]

Weitere Informationen zum Versorgungsangebot

 

Pressemitteilungen zu diesem Thema:

Gemeinsamer Bundesausschuss

Ärzteblatt

Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

DIN EN ISO 9001:2015

Am 29.05.2019 war es wieder soweit. Die CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH hat nach intensiver Vorbereitung und erfolgreichem Re-Zertifizierungsaudit Anfang Mai das Zertifikat für ihr wirksames und normkonformes Qualitätsmanagementsystem erhalten. Die ZERTPUNKT GmbH führte hierzu das Audit gemeinsam mit der Geschäftsführung, dem Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) und den Beteiligten der auditierten Fachbereiche der CONVEMA auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2015 durch. Mit dem neuen Zertifikat sichert die CONVEMA für die nächsten drei Jahre einen hohen Prozessstandard, der eine grundlegende Voraussetzung für effiziente und vor allem kundenorientierte Dienstleistungen im Gesundheitswesen schafft.

Bei dem diesjährigen Re-Zertifizierungsaudit handelte es sich um das erste dieser Art, nachdem die CONVEMA in den Jahren 2015-2016 ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut hat und im Juni 2016 erstmalig zertifizieren ließ. Das zentrale Ziel dieses Managementsystems ist es, Anforderungen aller Kunden mit Prozesskompetenz, Innovationskraft und einer ausgeprägten Servicementalität zu begegnen. Zu diesem Zweck stellt CONVEMA Produkte und Dienstleistungen bereit, die flexibel und bedarfsgerecht auf die Ansprüche der Kunden angepasst werden können. Darüber hinaus ist es der CONVEMA ein wichtiges Anliegen, ihre Prozesse, Mitarbeiter, Produkte und Dienstleistungen ständig weiterzuentwickeln.

Somit dreht sich das Qualitätsrad im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung stets weiter und wird nach Aussage des QMB ( „Nach dem Audit ist vor dem Audit…“) auch in Zukunft nicht an Fahrt verlieren. [bb]

 

Qualitätsmanagement der CONVEMA

Abbildung: Benjamin Buksch (Produktmanager der CONVEMA) am gemeinsamen Info-Stand   © Wally Pruß

Innovationen für die Zukunft

Im März 2019 fand die mittlerweile 5. Ideenküche in Berlin statt, welche sich zu einer jährlichen Leitveranstaltung und Szene-Treffpunkt zu Digital Health-Lösungen für die smarte Krankenversicherung der Zukunft etabliert hat. Unter den Teilnehmern befanden sich neben Vertretern der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen auch Pharma- und Technologieunternehmen, Gesundheitsdienstleister, Universitäten sowie Start-ups aus verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung.

Ziel der Veranstaltung  ist es, gemeinsam Innovationen und „Rezeptideen“ für die Zukunft zu kreieren. Um dafür die richtigen „Kochpartner“ zu finden, versammelt die Ideenküche verschiedenste Akteure im Gesundheitswesen. Zum einen die Krankenversicherungen, welche neue digitale Projekte initiieren und strategischen bzw. operativen Input für laufende Digital-Health-Projekte gewinnen wollen. Zum anderen Start-ups, welche Kontakte knüpfen können, um Projekte und Verträge mit den Krankenversicherungen zu starten.

Zusammenarbeit: CONVEMA und Caterna

Dass dabei auch schon viele erfolgreiche Kooperationen zustande kamen, beweist unter anderem die Zusammenarbeit zwischen der CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH sowie der Caterna Vision GmbH, welche mit gutem Beispiel vorangingen und eine E-Health-Lösung vorstellten: Durch eine webbasierte Stimulationstherapie werden dabei Kinder, die an einer funktionale Sehschwäche eines Auges leiden (Amblyopie), in Form einer Online-Sehsehschule ergänzend zu etablierten Therapiemethoden aus der Regelversorgung behandelt. Auf diese Weise können die Okklusionsdauer verkürzt und die Sehschärfe spielend verbessert werden. Inzwischen bieten die beiden Vertragspartner diese selektivvertragliche Versorgungsform für betroffene Kinder über die GWQ Service Plus AG in vielen Betriebskrankenkassen (Mai 2017) und der AOK Hessen (Mai 2019) an. [bb] [ma]

 

Informationen zur oben genannten E-Health-Lösung befinden sich unter:

Amblyopie - Spielend besser sehen

Weitere Informationen zur Ideenküche und Caterna finden Sie unter:

Ideenküche
  
Caterna

Altersbedingte Augenerkrankungen

Auf Grund des demografischen Wandels in Deutschland steigen die Fallzahlen von altersbedingten Augenerkrankungen. Für deren Behandlung eröffnet der medizinische Fortschritt ständig neue Therapiemöglichkeiten. Eine in vielen Fällen wirksame, aber kostenintensive Therapie stellt dabei die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) dar. Da dieser therapeutische Ansatz bisher zu einem höheren Verwaltungsaufwand führte, war es schwer, eine gut koordinierte Behandlung durch auf diesem Gebiet erfahrene Ärzte sicherzustellen.

Verbesserung des Ablaufs

Zusammen mit der GWQ ServicePlus AG hat die CONVEMA einen Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung nach § 140 a SGB V für IVOM abgeschlossen. Dieser regelt die Versorgung von Versicherten, die an der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD), verschiedenen Formen von Makulaödemen oder pathologischer Myopie leiden. Neben der Vermittlung an entsprechend qualifizierte Ärzte ist auch deren Zusammenarbeit von der Indikationsstellung bis zur Nachsorge von entscheidender Bedeutung.

Eine optimale Behandlung

Die Vorteile sind ein schneller Zugang zur Behandlung, eine leitliniengerechte Versorgung durch erfahrene Fachärzte sowie eine gute Koordination der einzelnen Behandlungsschritte. Über das nachfolgende Webformular können interessierte Augenärzte die Teilnahmeunterlagen anfordern:

Anforderung der Teilnahmeunterlagen


Website zu IVOMBesserGutSehen

 

Gezielterer Einsatz von Chemotherapie

Der Bundesverband Deutscher Pathologen e.V., die BKK·VBU und CONVEMA haben einen Selektivvertrag zu Genexpressionsdiagnostik für die Therapieentscheidung bei Brustkrebspatientinnen abgeschlossen. Genexpressionsdiagnostik ermöglicht einen gezielteren Einsatz der Chemotherapie und vermeidet damit Übertherapie. Mit dem Selektivvertrag steht diese Diagnostik nun auch gesetzlich versicherten Patientinnen zur Verfügung, und zwar sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Vertragsstart war der 1. August 2017, das Angebot gilt bundesweit. Die R+V BKK ist zum 1. September dem Vertrag beigetreten, die Audi BKK wird zum 1. Oktober folgen.

Die Genexpressionsdiagnostik ist eine molekularpathologische Diagnostikmethode als weitere Entscheidungshilfe, die es bei Brustkrebs ermöglicht, am Tumorgewebe zu entscheiden, ob eine Chemotherapie tatsächlich notwendig ist. Zahlreiche klinische Studien der letzten ca. 15 Jahre haben gezeigt, dass durch Genexpressionstests Patientinnen sicher identifiziert werden können, die keine Chemotherapie benötigen. Das erlaubt es, die Anzahl unnötiger Chemotherapien erheblich zu verringern und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln.

Teilnahme am Vertrag

Die Teilnahme der molekularpathologisch tätigen Ärzte und der primär betreuenden Ärzte (i.d.R. FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie oder FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie) erfolgt über die Managementgesellschaft CONVEMA.

Die Teilnahmeunterlagen könnten über das folgende Webformular angefordert werden:

Anforderung der Teilnahmeunterlagen


Website zur Genexpressionsdiagnostik