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Abrechnungsprüfung Krankenhausbehandlung

Finanzielle Kontrolle im ausgabenintensivsten GKV-Sektor
  • Die Situation

    Die Prüfungen in diesem Bereich beziehen sich auf die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) auf ambulante Operationen, die ambulante Behandlung im Krankenhaus und auf die Behandlung in psychiatrischen Institutsambulanzen sowie Hochschulambulanzen. Speziell die DRG-Abrechnung hat sich zu einem hochkomplexen System entwickelt, in welchem die CONVEMA bei der systematischen Überprüfung und Strukturierung unterstützen kann.

  • Unser Angebot
    • Einsatz qualifizierter, erfahrener Spezialisten auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Abrechnungsbestimmungen und Kodierregeln
    • enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in wöchentlichen Fallkonferenzen
    • enger Kontakt zu den Krankenhäusern bis hin zu Fallkonferenzen im Krankenhaus
    • Verwendung leistungsfähiger Prüfsoftware mit fortlaufender Optimierung und eines detaillierten Kennzahlen- und Controllingsystems zur Weiterentwicklung der Prüfung
    • Berücksichtigung aller abrechnungsrelevanten Faktoren, wie das ambulante Potential, die mit dem Krankenhaus vereinbarten Leistungen und kassenindividuelle Besonderheiten
  • Ihr Nutzen
    • reale Einsparungen bei den Krankenhauskosten
    • Reduzierung des Anteils fehlerhafter Krankenhausrechnungen durch Kontrolleffekte
    • zeitnaher Geldfluss bei Rückforderungen aus der Abrechnungsprüfung

Quelle: 69337689, adobe.stock.com

Info

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an:

Martin Sattler

Medizinischer Geschäftsführer
T 030 2593861 – 103
F 030 2593861 – 109
E martin.sattler(at)convema.com

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